Übernachtung in Immendingen

Übernachtung in Immendingen - Buchungsbedingungen

Ferienwohnung Sonja Haag, Max-Eyth-Straße 15, D-78194 Immendingen

Abschluss des Mietvertrags
Mit der Anmeldung erteilt der Gast der Ferienwohnung, hier Sonja Haag (Vermieterin) verbindlich den Auftrag zum Abschluss des Mietvertrags. Für den Vermieter wird der Mietvertrag verbindlich, wenn dem Gast die Buchung mit Preis, Anreise- und Abreisedatum schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) bestätigt wurde.

Sollten Sie darin Abweichungen zu Ihrer Buchung feststellen, ist eine sofortige Neuabsprache nötig. Diese Buchungsbestätigung (Mietvertrag) ist auf jeden Fall nochmals vom Gast zu bestätigen, andernfalls behält sich der Vermieter das Recht vor, die Buchung zu stornieren.

Zahlung
Den Gesamtbetrag bezahlt der Gast bei Anreise, oder bei der Endabrechnung in bar oder per Überweisung.

Rücktritt
Der Gast kann vor Mietbeginn durch schriftliche Erklärung (auch Fax - nicht E-Mail) jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird mit Eingang der Erklärung in unserem Haus wirksam.

Es gelten folgende Rücktrittsgebühren:
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Bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn werden 20 % des Wohnungsmietpreises berechnet.
> Bei einem Rücktritt 17 - 30 Tage vor Mietbeginn werden 50 % des Wohnungsmietpreises berechnet.
> Bei einem Rücktritt 0 - 16 Tage vor Mietbeginn werden 80 % des Wohnungsmietpreises berechnet.
> Bei verspäteter Anreise und / oder vorzeitiger Abreise ist der komplette vereinbare Aufenthaltspreis zu entrichten.

Hinsichtlich eines Rücktritts bieten wir eine Reiserücktrittsversicherung an. Informationen dazu erhält der Mieter unter diesem Link: Reiserücktrittsversicherung.

Besondere Hinweise
Die Vertragsleistung des Vermieters ergibt sich aus den Angaben in Prospekten, unserer Internetseite sowie Planskizzen. Geringe Abweichungen, auch durch Saisonelle Gegebenheiten, sind möglich.

Die Vertragsleistung des Gastes bestehen in der sorgfältigen und schonenden Benutzung der Ferienwohnungen im Mietzeitraum, und in der kompletten Bezahlung der angefallenen Kosten.

Für im Mietzeitraum entstandene Schäden an Wohnung und Inventar haftet der Gast, auch durch Verursachung Dritter. Dieserlei Schäden sind unverzüglich zu melden.

Tiere sind nach Absprache und der Zustimmung durch den Vermieter gerne willkommen !

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